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AGB – Allgemeine Geschäfts­beding­ungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Über­lassung von Hotelzimmern zur Be­her­ber­gung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Liefer­ungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weiterver­miet­ung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beher­bergungs­zwecken bedürfen der vor­herigen schriftlichen Zu­stimmung des Hotels, (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB) soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäfts­bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher aus­drücklich schrif­tlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zu­stande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer­buchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertrags­partner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden (als Gast) oder der Kunde für einen Dritten (als Gast) bestellt, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zu­sammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Ver­pflicht­ungen aus dem Hotel­aufnahme­vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Er­klärung des Dritten vorliegt. Der Kunde haftet für jede vom Dritten (als Gast) in Anspruch genommene Leistung des Hotels, soweit diese im Zu­sammen­hang mit den ver­trag­lich geschuldeten Leistungen steht, es sei denn, die in Anspruch genommene Leistung ist in Art oder Umfang derart unge­wöhnlich, dass eine Billigung durch den Kunden als offen­sicht­lich aus­ge­schlossen gelten muss.


III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist ver­pflichtet, die vom Kunden ge­buchten Zimmer bereit­zu­halten und die verein­barten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer­über­lassung und die von ihm in An­spruch ge­nommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. ver­einbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden ver­an­lasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetz­liche Mehr­wert­steuer ein. Bei Änderung der gesetz­lichen Umsatz­steuer oder der Neu­ein­führung, Änderung oder Ab­schaffung lokaler Ab­gaben auf den Leistungs­gegen­stand nach Ver­­trags­­schluss werden die Preise ent­sprechend ange­passt. Überschreitet der Zeit­raum zwischen Vertrags­ab­schluss und Vertrags­er­füllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel all­ge­mein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den ver­trag­­lich verein­barten Preis an­ge­mess­enen, höchstens jedoch um 5 % anheben. *
  4. Das Hotel ist sowohl bei Ver­­trags­­­schluss als auch danach berechtigt, eine Vor­aus­zahlung und/oder eine ange­messene Sicher­heits­leistung zu ver­langen, fällig spätestens 4 Wochen vor vereinbartem Lei­stungs­­beginn. Als an­ge­­messen gelten 20% und ab 4 Wochen vor ver­ein­bar­tem Lei­stungs­­beginn zumindest weitere 70% des Lei­stungs­­preises. Hat der Kunde keinen Wohn­sitz oder Sitz im Inland, so kann das Hotel den vollen Leistungs­preis als Vor­aus­zahlung oder Sicher­heits­leistung verlangen.
  5. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Ent­gelt­forder­ungen des Hotels für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeit­raum von über einer Woche in An­spruch genommen, kann das Hotel aufgelaufene Beträge durch Zwischen­rechnungen fällig stellen.


IV. Rücktritt des Kunden

(i.e. Abbestellung, Stornierung, Nicht­in­an­spruch­nahme der Leistungen des Hotels/No Show)

  1. Ein Rücktritt bedarf der schrift­lichen Zu­stimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde ver­trag­liche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Ver­letzung der Ver­pflichtung des Hotels zur Rück­sicht­nahme auf Rechte, Rechts­güter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Fest­halten am Vertrag nicht mehr zu­zu­muten ist oder ein sonstiges gesetz­­liches oder ver­­trag­­­liches Rück­tritts­recht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kosten­freien Rück­tritt vom Vertrag schrift­lich verein­bart wurde, kann der Kunde bis dahin zurück­treten, ohne Zahlungs- oder Schaden­ser­satz­an­sprüche des Hotels aus­zu­lösen. Das Rück­tritts­recht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum verein­barten Termin sein Recht zum Rück­tritt schrift­lich gegen­über dem Hotel ausübt, Nr. 1 Satz 3 gilt ent­sprechend. Bei vom Kunden nicht in Anspruch ge­nommenen Zimmern hat das Hotel die Ein­nahmen aus ander­weitiger Ver­mietung der Zimmer sowie die eingesparten Auf­wendungen anzu­rechnen. Dem Hotel steht es frei, die ver­trag­lich verein­barte Vergütung zu ver­langen und den Abzug für ersparte Auf­wendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall ver­pflichtet, mindestens 80% des ver­trag­­lich verein­barten Preises für Über­nachtung mit oder ohne Früh­stück, 70% für Halb­pensions- und 60% für Voll­pensions­arrangements zu zahlen.
  3. Dem Kunden steht der Nach­weis frei, dass der oben genannte An­spruch nicht oder nicht in der ge­forderten Höhe entstanden ist.


V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kosten­freies Rück­tritts­recht des Kunden inner­halb einer bestimmten Frist schrift­lich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeit­raum seiner­seits zum Rückt­ritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Kunden nach den ver­trag­­lich gebuchten Zimmern vor­liegen und der Kunde auf Rück­frage des Hotels auf sein Rück­tritts­recht nicht ver­zichtet. Wird eine verein­barte oder oben gemäß Klausel III. Nr. 4 verlangte Vor­aus­zahlung / Sicher­heits­leistung auch nach Ver­streichen einer vom Hotel gesetzten ange­messenen Nach­frist nicht geleistet, so ist das Hotel auch zum Rück­tritt berechtigt.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerecht­fertigtem Grund vom Vertrag außer­ordentlich zurück­zutreten, z.B.
    a ) falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    b) Zimmer unter irre­führen­der oder falscher Angabe wesent­licher Tat­sachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    c) das Hotel begründeten Anlass zur An­nahme hat, dass die In­an­spruch­nahme der Hotel­leistung den reibungs­losen Geschäfts­betrieb, Sicher­heit oder Ansehen des Hotels in der Öffentlich­keit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisations­bereich des Hotels zuzu­rechnen ist;
    d) ein Verstoß gegen obige Klausel I. Nr. 2 vorliegt.

Bei berechtigtem Rück­tritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadens­ersatz.


VI. Zimmerbereit­stellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereit­stellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des verein­barten Anreise­tages zur Verfügung. Reservierte Zimmer werden bis mindestens 18.00 Uhr des verein­barten Anreise­tages bereit­gehalten. Erscheinen der Kunde bzw. der Gast nicht bis 18.00 Uhr und ist ein späteres Eintreffen nicht angekündigt, kann das Hotel das reservierte Zimmer ander­weitig vergeben.
  2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereit­stellung.
  3. Am vereinbarten Abreise­tag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Ver­fügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die vertrags­über­schreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logis­preises (Listen­preises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Ver­trag­liche Ansprüche des Kunden werden hier­durch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzu­weisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungs­ent­gelt entstanden ist.
  4. Bei Vereinbarungen eines Zimmer­kontingents sind die darin umfassten Zimmer grund­sätzlich verbindlich gebucht. Beide Vertrags­parteien sind berechtigt, durch schriftliche Er­klärung gegen­über der anderen Seite bis zum vereinbarten Abruf­termin die vereinbarte Zimmer­zahl zu reduzieren oder zum Erlöschen zu bringen.

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorg­falt eines ordentlichen Kauf­manns für seine Verpflicht­ungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadens­ersatz sind ausge­schlossen. Hiervon aus­genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflicht­verletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr­lässigen Verletzung von vertrags­typischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht­verletzung des Hotels steht die eines gesetz­lichen Vertreters oder Er­füllungs­ge­hilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auf­treten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unver­zügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Ab­hilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Soweit dem Kunden ein Stell­platz auf dem Hotel­park­platz, auch gegen Ent­gelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Ver­wahrungs­vertrag zustande. Bei Ab­handen­kommen oder Beschädigung auf dem Hotel­grund­stück abge­stellter oder rangierter Kraft­fahr­zeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Eine Bewachung erfolgt nicht.


VIII. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Aus­schließlicher Gerichts­stand ist im kauf­männischen Ver­kehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertrags­partner die Voraus­setzung des § 38 Abs. 3 ZPO er­füllt und keinen all­ge­­meinen Gerichts­stand im Inland hat, gilt als Gerichts­stand der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisions­rechts ist ausge­schlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Hotel­aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetz­lichen Vorschriften.

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